Initiative

Die Stimme der Autofahrer
Die Empfehlung „Werkstatt des Vertrauens“ wird von den Kunden entschieden

In allen Bereichen sind wir heute mit vielen Werbeaussagen konfrontiert, dabei ist es als Konsument sehr schwierig, diese Aussagen zu überprüfen. Dabei ist gerade in der Kfz-Werkstätte das Vertrauen von großer Bedeutung. Aus diesem Grund befragt „Werkstatt des Vertrauens“ genaue jene Menschen, die aus langjähriger Erfahrung die Arbeit der Betriebe wirklich beurteilen können: die Kunden. 

Bei „Werkstatt des Vertrauens“ können Autofahrerinnen und Autofahrer ihren Kfz-Betrieb beurteilen und damit entscheiden, ob sie ihn weiterempfehlen wollen oder nicht. 

Das Gütesiegel „Werkstatt des Vertrauens“ wird in Deutschland seit über 10 Jahren erfolgreich durchgeführt, in Österreich fand 2018 die erste Befragung statt, ab 2019 gibt es auch in Österreich zahlreiche „Werkstätten des Vertrauens“. 

Nehmen Sie an der Umfrage teil und gewinnen Sie Ihren Werkstattauftrag (bis zu einer maximalen Höhe von 3.000 Euro) zurück.

„Werkstatt des Vertrauens“ wird in Österreich vom A&W Verlag, dem führenden Automotive-Verlag in Österreich durchgeführt. Die Marke „Werkstatt des Vertrauens“ gehört der ATZ Initiative des Verlag Kaufhold, der die Rechte für Österreich in einer Kooperation an den A&W Verlag übertragen wurden.

Jede freie und inhabergeführte Kfz-Werkstatt kann sich an der Aktion beteiligen, entweder für den Bereich Mechanik, Elektronik, Räder+Reifen oder Lack+Karosserie. Filialisten, Vertragswerkstätten und Werkstattketten können nicht teilnehmen.

Die Aktion „Werkstatt des Vertrauens“ wird 2023 zum sechsten Mal in Österreich durchgeführt und startet im April 2023. Die Abstimmung wird von April bis November 2023 möglich sein. Die gewählten Werkstätten können dann ab Anfang 2024 den Titel „Werkstatt des Vertrauens“ tragen.

Nur Stimmkarten, die mit kompletter Adresse des Kunden und dessen Unterschrift ausgefüllt sind, gelten als gültig. Wenn ein Kunde die geschlossenen Fragen nicht beantwortet, zählt die Stimme trotzdem für die entsprechende Werkstatt. Die ersten 50 Stimmkarten für jede Werkstatt werden auf Dubletten überprüft, damit die Mindeststimmenzahl, die zur Auszeichnung notwendig ist, einwandfrei ist.

Zudem muss der Abstimmung ein echter Werkstättenauftrag zugeordnet werden können.

Nach Einsendung von 50 Teilnahmekarten ist der teilnehmende Betrieb nach Auswertung der Teilnahmekarten im Dezember und entsprechender Bewertung berechtigt, den Titel „Werkstatt des Vertrauens“ im darauffolgenden Jahr zu verwenden.

Im Rahmen der Schlussveranstaltung wird ein Kunde als Gewinner des Hauptpreises gezogen. Der Gewinner erhält den Betrag seiner Werkstattrechnung, die der Teilnahmekarte zugeordnet ist, (bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro) zurück.

Wird die Teilnahmekarte in die Sammelbox in der Werkstätte abgegeben. fallen für den Kunden keine Kosten an. Wird die Stimmkarte mit der Post versandt, ersuchen wir um ausreichende Frankierung.
Ja, eine negative Bewertung auf der Stimmkarte ist natürlich möglich. Wir geben diese Information ohne Nennung des Kunden an die einzelne Werkstatt weiter.

1. Die Werkstatt hat die Möglichkeit, die Stimmung der Kunden zu ihrer Werkstatt abzufragen.
2. Die gewählten Werkstätten können 12 Monate lang mit ihrer Auszeichnung auf Fahnen, Spannbänder, Anzeigenvorlagen, etc. mit dieser Kundenzufriedenheit werben.
3. Die „Werkstätten des Vertrauens“ werden auf der gleichnamigen Website aufgelistet wo sie von potenziellen Neukunden leicht gefunden werden können.